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Handykunden besser schützen


Berlin (dpa). Handy- und Telefonkunden sollen künftig vor überhöhten Preisen geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, dem das Bundeskabinett gestern zugestimmt hat. So soll verhindert werden, dass sich besonders jugendliche Handy-Nutzer mit teuren SMS-Diensten verschulden. Viele Jugendliche nutzen beispielsweise ihr Handy, um per Textnachricht Logos oder Klingeltöne herunterzuladen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Anbieter von SMS-Diensten künftig die Kunden vor Vertragsabschluss auf die Kosten hinweisen müssen, wenn diese mehr als einen Euro pro Minute ausmachen. Dies gilt für Kurzwahldienste, die ohne Abonnementvertrag in Anspruch genommen werden. Der Hinweis muss kostenlos erfolgen. Anbieter von Auskunftsdiensten müssen ab einem Preis von drei Euro pro Minute ebenfalls auf die Kosten hinweisen.
Des weiteren muss vor Abschluss eines Abonnementvertrags der Anbieter dem Verbraucher erst die Vertragsbedingungen per SMS mitteilen. Jeder Kunde soll künftig erfahren, wenn er SMS-Dienste für mehr als 20 Euro innerhalb eines Monats in Anspruch genommen hat. Die Kosten für eine Call-by-Call-Verbindung, bei so genannten 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst sollen angesagt werden.

Artikel vom 03.02.2005