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Allergie im
Karneval

Farbstoffe bedenklich


Bielefeld (WB). Karnevalskostüme können Farbstoffe enthalten, die allergische Reaktionen auslösen. Das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Bielefeld empfiehlt, diese Kostüme nicht in direkten Kontakt mit der Haut kommen zu lassen. Vor allem Kinder sollten ein T-Shirt unter der Jeckenkleidung tragen.
Als bedenklich stuften die Experten Dispersionsfarbstoffe ein, deren Verbot bereits 1997 angestrebt wurde, ohne dass der Gesetzgeber bis heute reagiert hätte. Die Farben fanden sich im blauen Stoff eines Clownkostüms, im schwarzen Handschuh eines Skelettkostüms, im schwarzen Gewebe einer Halloweenmaske sowie in zwei roten Stoffen, die für Karnevalskleidung verwendet werden.
Dass Dispersionsfarbstoffe bei direktem Hautkontakt allergische Reaktionen verursachen können, wurde zuerst bei Strümpfen festgestellt. Die Experten sehen ihre Verwendung kritisch, sie ist jedoch erlaubt. Seit September 2003 verboten sind dagegen krebserregende Azofarbstoffe, die die Bielefelder Chemiker in den untersuchten Kostümen allerdings auch nicht nachweisen konnten.

Artikel vom 03.02.2005