Bad Oeynhausen (WB). Vor dem Amtsgericht in Minden ist ein Verfahren gegen den stellvertretender Leiter des Spielcasinos Bad Oeynhausen eingestellt worden. Damit verbunden ist die Auflage an ihn, an die Landeskasse eine Geldbuße in Höhe von 10 000 Euro zu zahlen. In dem Verfahren wurde dem leitenden Mitarbeiter vorgeworfen, in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Hamm im Jahr 2000 eine uneidliche Falschaussage gemacht zu haben.