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Nebenjob-Vorschrift wird strenger

Gutachten erklärt Strafzahlung bei falschen Angaben für zulässig


Berlin (dpa). Die Vorschriften für die Offenlegung von Nebeneinkommen von Bundestagsabgeordneten sollen verschärft werden. Bei falschen oder unvollständigen Angaben müssen Parlamentarier dann auf jeden Fall mit Strafzahlungen rechnen. Dies verlautete aus Koalitionskreisen. Ein von den Fraktionen in Auftrag gegebenes Gutachten der Bundestagsverwaltung hat solche finanzielle Sanktionen als erlaubt eingestuft.
Offen ist dagegen noch die von Teilen der SPD sowie den Grünen geforderte Veröffentlichung der Gesamteinkommen der Parlamentarier. Aus dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes geht nicht eindeutig hervor, ob die Öffentlichkeit wegen des Schutzes der Privat- und Geschäftssphäre Zugang zu solchen Informationen erhalten darf. Union und FDP lehnen eine so weitgehende Regelung bislang strikt ab. Sie befürchten, dass viele Unternehmer und Freiberufler dann nicht mehr kandidieren würden.
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete vermischen nach einem Bericht des Magazins »Stern« auf unzulässige Weise ihr Mandat mit ihrem Nebenjob als Rechtsanwalt. Dabei verstoßen sie nach den Angaben gegen eine Verhaltensregel, wonach »Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten unzulässig« seien. Dennoch sollen mehr als ein Dutzend Kanzleien auf ihren Internetseiten damit werben, dass einer ihrer Anwälte Mitglied des Bundestages ist.

Artikel vom 03.02.2005