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Kleines Mädchen
Jahre missbraucht

Angeklagten droht lange Haftstrafe


Bielefeld (uko). »Für Sexualstraftäter sind die Zeiten miserabel«, erklärte Reinhard Kollmeyer am Dienstag dem Angeklagten Christoph M. Der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer hielt diesen fürsorglichen Vortrag nicht irgendwem: Der 40-jährige Angeklagte hat gestanden, sechs Jahre lang mit der Tochter seiner Lebensgefährtin Sex gehabt zu haben.
Angesichts dieser massiven Taten sprach Kollmeyer gestern von »einem der schwersten Anklagevorwürfe, die die Kammer je zu bearbeiten hatte«. Die Konsequenzen könnten für den gelernten Dachdecker fürchterlich sein. Das Gericht, das auch vor drastischen Strafen nicht zurückschreckt, stellte auch die Sicherungsverwahrung in den Raum.
1998 war der gebürtige Herforder mit der Mutter des späteren Opfers zusammengezogen. War das Verhältnis anfangs noch »leidenschaftlich«, so wandte sich der Dachdecker nach wenigen Monaten von der erwachsenen Frau ab. Stattdessen begann Christoph M. ab November 1998, die damals erst achtjährige Tochter der Frau sexuell zu missbrauchen. Schließlich steigerten sich die Übergriffe, so dass es ab März des folgenden Jahres sogar regelmäßig zum Geschlechtsverkehr kam.
Wie perfide der Dachdecker vorging, das belegt die Drohung, mit der er das kleine Mädchen zum Stillschweigen verpflichtete: Sofern es der Mutter etwas von den perversen Erlebnissen berichte, werde sie »ins Heim geschickt«. Das Opfer fügte sich sich seinem offensichtlich unabwendbaren Schicksal. Hin und wieder steckte ihm sein Peiniger kleine Geldbeträge zu. Erst als sich die nun 14-Jährige im August 2004 einer Freundin anvertraute, hatte das Martyrium ein Ende. Christoph M. wurde verhaftet, er sitzt seither in Untersuchungshaft.
Rechtzeitig vor Prozessbeginn bewegte Verteidigerin Christiane Herzig ihren Mandanten zu einem umfassenden Geständnis. Zu den Hintergründen indes schwieg sich der Angeklagte auch gestern aus. recht problematisch dürfte für den Mann die Verschärfung des Sexualstrafrechts im vergangenen Jahr sein. Demnach sind nicht nur die Mindeststrafen angehoben. Auch kann bei massiven Verbrechen die Sicherungsverwahrung, also ein unbegrenztes Wegschließen des Täters, ohne einschlägige Vorstrafen angeordnet werden. Voraussetzung ist nur ein »Hang« zu weiteren Taten - und den mochten gestern zwei Gutachter nicht mehr ausschließen. - Der Prozess wird Donnerstag fortgesetzt.

Artikel vom 02.02.2005