Berlin (dpa). Die Mehrzahl der 13 Personen, die Schiedsrichter Robert Hoyzer vor der Berliner Staatsanwaltschaft belastete, hat eine Verwicklung in den Wett-Skandal per Eidesstattlichen Versicherungen zurückgewiesen. Diese Erklärungen seien aber »juristischer Unfug«, erklärte Paul-Werner Beckmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wer eine falsche Versicherung abgebe, mache sich zwar strafbar, aber nur dann, wenn er sich in einem dafür vorgesehenen Gerichtsverfahren vor der zuständigen Stelle äußere. Die jetzt abgegebenen Erklärungen der Beteiligten hätten daher allenfalls symbolischen Wert.