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Schlechteste Lösung für Supermarktbau


Zu dem Artikel »Wäldchen bevorzugt als Standort für Supermarkt - Änderungsverfahren in der Windflöte kann Jahre dauern« vom 28. Januar schreibt eine Leserin:
Aus dem genannten Presseartikel geht hervor, dass bereits eine Standortuntersuchung für ein neues Einkaufszentrum stattgefunden hat. Von vier abgebildeten Standorten wird der Waldstandort offensichtlich favorisiert. Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde ist dazu noch nicht befragt worden, obwohl er nach Landschaftsgesetz Paragraph 11 »vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Behörde zu hören« ist.
Betrachtet man die in Rede stehenden Standorte, ist offensichtlich, dass das Waldgrundstück an der Lippstädter Straße aus ökologischen und landschaftlichen Gesichtspunkten die schlechteste Lösung ist. Aber gerade für diesen Standort sind offensichtlich gewisse Vorentscheidungen - zumindest auf Bielefelder Ebene - gefallen.
Nach den Festlegungen im Gebietsentwicklungsplan dürfen Waldgrundstücke nur in Anspruch genommen werden, wenn es nachweislich keine alternativen Lösungen gibt. Wörtlich heißt es dazu im GP unter Ziel 6: »Der Schutz des Waldes vor Inanspruchnahme kann in der regionalplanerischen Abwägung nur von Vorhaben überwunden werden, deren Bedarf nachgewiesen ist und die nicht an anderer Stelle realisierbar sind.«
Ein Standort auf dem Grabeland an der Nelkenstraße wäre sicherlich eine Alternative. Dazu müsste nach Ersatzflächen für die Grabeländer z.B. am Südrand der Windflöte Ausschau gehalten werden. Dass dies ernsthaft geschehen ist, ist nicht erkennbar.
Bevor man derart unausgereifte planerische Überlegungen nach Detmold gibt, hätte man unter Beteiligung des Beirates eine detaillierte Standortbewertung vornehmen sollen - Zeit dazu war reichlich vorhanden.
BARBARA BAYREUTHER-FINKEBielefeld

Artikel vom 01.02.2005