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Amtsgericht: Was kostet
eine Prozessniederlage?

Neue Internetpräsenz von Ministerium gelobt


Bielefeld (uko). »Auch die Justiz ist nicht mehr ganz so muffig wie früher«, erklärte Direktor Hans-Jürgen Donath jetzt im Hinblick auf die brandneue Internet-Präsenz des Amtsgerichts Bielefeld. Der Behörden-Chef selbst bekam nun sogar ein Lob des nordrhein-westfälischen Justizministeriums für die »außergewöhnlich gute Selbstdarstellung«.
In Zeiten des weltweiten Datennetzes dient die Präsentation zwei Zielen: Das Amtsgericht Bielefeld bietet dem Besucher einen kompletten Überblick über Einrichtung und Leistungsfähigkeit. Daneben sollen die Nutzer schon durch den virtuellen Eintritt ins Amtsgericht vor einem wirklichen Besuch orientiert werden, denn: »Die Leute kommen häufig mit sehr ungeordneten Anliegen«, weiß Hans-Jürgen Donath aus leidvoller Erfahrung zu berichten.
Der Direktor weist daher selbst auf die Möglichkeiten des Amtsgerichts hin. Dort sind zunächst Präsentation, die Chronik vom Mittelalter bis zur Gegenwart sowie Ausbildungsmöglichkeiten und Zutritt (Eingangskontrollen wie am Flughafen, Hunde und andere Tiere sind strikt verboten!) verankert.
Erklärt werden die Aufgaben der Zivil- und Strafabteilungen sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Bielefeld mit den Amtsgerichten von Rheda-Wiedenbrück bis hin zu Rahden wird definiert und Bekanntmachungen und Rechtsprechung sind hier von Ratsuchenden zu finden. In der Rubrik »Recht von A bis Z« werden Begriffe wie »Amtshaftung«, »Betrug« oder »Geldstrafe« erklärt.
Einen sehr praktischen Nutzeffekt hat der Service-Bereich der Internetpräsenz des Amtsgerichts. Hier verbirgt sich auch ein Prozesskostenrechner, der in Millisekunden die Belastungen im Fall einer Verfahrensniederlage »ausspuckt«. Beispiel: Der Streitwert beträgt 1 000 Euro, beide Parteien sind durch einen Rechtsanwalt vertreten. Inklusive der Rechtsanwaltsgebühren (425 Euro), der Gerichtsgebühren (165 Euro) sowie Pauschalen (40 Euro) und Mehrwertsteuer (74,40 Euro) muss der Verlierer des Rechtsstreites in erster Instanz 704,40 zahlen. Nur zum Vergleich: Wer sein Heil obendrein in der Berufung sucht, muss unter der oben beschriebenen Konstellation sogar 818,56 Euro berappen.
www.ag-bielefeld.nrw.de

Artikel vom 02.02.2005