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DFB-Sanktionen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) kann bei Spiel-Manipulationen gegen Vereine, Spieler, Trainer oder Funktionäre Sanktionen von Geldstrafen über Sperren bis hin zu Lizenzentzügen aussprechen. Auch im Pokal sind Spielwiederholungen möglich. Zuständige Instanzen sind der Kontrollausschuss, das Sportgericht und das Bundesgericht. Laut Rechts- und Verfahrensordnung können gegen Vereine für aktive oder passive Bestechung Geldstrafen bis zu 2500 00 Euro verhängt werden. Dabei ist bereits der Versuch strafbar. Für dieses Vergehen können Spieler mit einer Sperre bis zu zwei Jahren sanktoniert werden. In schweren Fällen kann eine Sperre auf Dauer ausgesprochen oder die Lizenz entzogen werden. Verstöße in Zusammenhang mit Bestechung verjähren in fünf Jahren.

Artikel vom 01.02.2005