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Landgericht verhängt Sicherungsverwahrung

Drastische Strafe: Notorischer Betrüger hatte in Haft Mitgefangene um 79 000 Euro geprellt

Bielefeld (hz). Der notorische, 21 Mal einschlägig vorbestrafte Betrüger Horst O. (52) soll für unbestimmte Zeit hinter Gittern verschwinden.
Gegen den 52-Jährigen ist Freitag das härteste Zwangsmittel der Justiz verhängt worden - die unbefristete Sicherungsverwahrung. Zudem verurteilte die 9. Große Strafkammer des Landgerichtes den Mann wegen Betruges an zwei Mitgefangenen der Justizvollzugsanstalt Senne zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe.
Horst O. hat nach den Feststellungen der 9. Großen Strafkammer um Vorsitzenden Richter Dr. Werner Scheck zwei Mitinsassen des offenen Vollzuges in Senne um etwa 79 000 Euro betrogen. Sein Versprechen - er könne den beiden verurteilten Dieben, die mit Komplizen das Spielcasino in Bad Oeynhausen um 1,5 Millionen Mark erleichtert hatten, den Weg zurück in die Freiheit ermöglichen. Demnach, so erzählte Horst O. im Gefängnis, kenne er einen Staranwalt namens »Stern« aus dem lippischen Horn-Bad Meinberg, der jedes Wiederaufnahmeverfahren gewinne.
Aber - den Staranwalt »Stern« gab es überhaupt nicht. Der »Super-Jurist« war eine reine Erfindung des 52-Jährigen, der die vergangenen zehn Jahre wegen Betrugsdelikten zum Großteil im Gefängnis verbracht hatte. Die 79 000 Euro »Anwaltsgebühren«, die sich die Mitgefangenen von Horst O. Ende 2001/Anfang 2002 von ihren Familien zusammengebettelt und dann dem Angeklagten übergeben hatten, sind weg.
Mit dem Urteil von vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung in der Haftzelle folgte am Freitag die 9. Große Strafkammer des Landgerichtes in vollem Umfang dem Antrag von Staatsanwalt Rolf Richter. Zwar hätten es die beiden Opfer dem Angeklagten sehr leicht gemacht, so Vorsitzender Richter Scheck. Nicht strafverschärfend habe sich für Horst O. trotzdem ausgewirkt, dass er ausgerechnet zwei seiner Mitinsassen des offenen Vollzuges der Justizvollzugsanstalt Senne »übers Ohr gehauen habe«. Schließlich könne das Gericht bei der Strafzumessung nicht Häftlinge über Normalbürger stellen.
Das am Freitag ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger von Horst O., Kai Zimmermann, legte unmittelbar nach dem Richterspruch Revision dagegen ein. - In die Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren war ein vorangegangenes Urteil von einem Jahr und zehn Monaten Haft eingegangen. Dazu hatte das Amtsgericht Detmold den aus Bad Salzuflen stammenden Horst O. in 2003 verurteilt.
Auch dieser Entscheidung lag ein Betrugsfall zugrunde: Der 52-Jährige hatte einer Frau für 12 000 Euro einen VW Passat verkauft, den der Angeklagte überhaupt nicht besaß.

Artikel vom 29.01.2005