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»Verabredung zum Mord«

Anklageschrift listet Vielzahl schwerer Straftaten auf


Lübbecke (WB). Wegen verschiedener Delikte, unter anderem der Verabredung zu einem Mord, muss sich der 28 Jahre alte Lübbecker Albin E. vor der III. Stgrafkammer des Landgerichts Bielefeld verantworten. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess beginnt Dienstag, 8. Februar, 9 Uhr.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zur Last, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten D. vier Überfälle auf Geschäftseinrichtungen durchgeführt zu haben, wobei der Angeklagte E. die Taten geplant und vorbereitet sowie das Fluchtfahrzeug gesteuert haben soll. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:
Am 15. Dezember 2002 sollen der Angeklagte und sein Komplize eine Tankstelle in Rahden überfallen und dabei 2 000 bis 2 300 Euro Bargeld erbeutet haben.
Am 27. Dezember 2002 sollen der Angeklagte und der gesondert verfolgte D. einen bewaffneten Überfall auf eine Filiale der Sparkasse Rahden verübt und dabei 18 500 Euro erbeutet haben.
Am 1. April 2003 soll der Versuch, eine Filiale der Sparkasse Minden-Lübbecke in Hille zu überfallen, misslungen sein, als es der mit einer geladenen Schusswaffe bedrohten Kassiererin gelang, sich in einen gesicherten Bereich zurückzuziehen und Alarm auszulösen.
Am 17. April 2003 soll der Angeklagte gemeinsam mit D. eine Filiale des Aldi-Marktes in Hüllhorst überfallen und dabei rund 6 200 Euro erbeutet haben.
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, am 27. Dezember 2002 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten D. übereingekommen zu sein, dass dieser einen Mann und dessen Ehefrau, die ein Restaurant betrieb, in deren Wohnung überfallen, ausrauben und anschließend töten solle. Zu diesem Zweck soll der Angeklagte dem D. eine scharfe Schusswaffe mit Schalldämpfer aus Litauen besorgt haben.
Zur Tatausführung kam es nicht, da der gesondert verfolgte D. sich am 22. April 2003 anlässlich eines beabsichtigten Überfalls auf einen Aldi-Markt in Bohmte der Polizei stellte.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bielefeld hat den Angeklagten am 3. Februar 2004 wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen, schweren Raubes, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Verabredung zur Begehung einer schweren räuberischen Erpressung und eines Mordes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Artikel vom 29.01.2005