29.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kokainhandel: Tischler kam noch einmal glimpflich davon

Im Wiederholungsfall droht endgültig eine Haftstrafe

Minden/Lübbecke (by). Mit dem Verkauf von Kokain wollte ein 31-jähriger arbeitsloser Tischler aus Lübbecke offenbar seine dürftigen Einkünfte ausbessern. Die Kripo kam ihm im Sommer 2003 alsbald auf die Spur und er nun auf die Anklagebank des Mindener Schöffengerichts, das ihn wegen illegalen Drogenhandels zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilte.

Mit dem Strafmaß urteilten die Mindener Richter milder, als es die Staatsanwältin gefordert hatte. Sie wollte den erheblich vorbestraften Angeklagten bei gleicher Straflänge hinter Gitter sehen. Das Gericht sah jedoch erhebliche Strafmilderungsgründe, die eine Aussetzung der Strafe - wenn auch nur unter erheblichen Bedenken - rechtfertigte, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Dem Lübbecker wurde zur Auflage gemacht, 250 gemeinnützige Arbeitsstunden zu verrichten. Zudem wird er sich in die Obhut eine Bewährungshelfers begeben und als Suchtgefährdeter seine begonnen Entzugstherapie fortsetzten müssen.
Angeklagt waren insgesamt 18 Fälle von Drogendelikten. Im Zeitraum 2002 bis Sommer soll der Angeklagte Kokain in Bubbles an Konsumenten in Lübbecke und Espelkamp veräußert haben, so einige Zeugen zuvor. Woher er die Schickeria-Droge bezog, sagte der Tischler auf Anraten seinen Anwaltes, des Bielefelder Strafverteidiger Dr. Holger Rosteck nicht. Acht Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gab er zu.
Im Hinblick auf die übrigen Vorwürfe stellte das Gericht zehn Fälle auf Kosten der Landeskasse ein. Ausschlaggebend dafür war, dass die von der Staatsanwaltschaft benannten Belastungszeugen entgegen früherer Behauptungen nun vor Gericht angaben, vom Angeklagten nie Kokain bekommen, beziehungsweise nur einmal geschenkt bekommen zu haben.
Sichtlich erleichtert verließ der Tischler den Gerichtssaal. Denn: Trotz seines bereits langen Vorstrafenregister, das sich wie ein Auszug aus der Strafprozessordnung anhörte, gabs für ihn ein relativ mildes Urteil. Strafmildernd für die Richter war dabei, dass sich der Angeklagte, der bereits einige Zeit hinter Gitter verbrachte, längere Zeit straffrei führte, offenbar ernsthaft bemüht ist, durch eine Therapie seine Sucht zu bekämpfen. Dafür sprach auch, dass es der Tischler bereits nach seinen ersten Kontakten mit der Angst bekam, er könnte seine Abhängigkeit nicht mehr in den Griff bekommen. Er begab sich darauf in ärztliche Behandlung.
Dennoch: Ernste und warnende Worte richtete die Vorsitzende Richterin, an den noch einmal glimpflich davongekommenen Tischler. »Es dürfte Ihre letzte Chance sein. Bei nur geringem Verstoß gegen die Bewährungsauflagen oder erneuter Straffälligkeit dürften Sie um die Verbüßung einer längeren Strafe nicht mehr herumkommen«, warnte sie ihn.

Artikel vom 29.01.2005