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Krankenhaus und
Arzt einigen sich

Mediziner wurde fristlos gekündigt


Schildesche (hz). Mit einem Vergleich wurde Freitag vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichtes der Streit um eine fristlose Kündigung zwischen einem Assistenzarzt (38) und der Geschäftsführung des Johannes-Krankenhauses beigelegt. Der Mediziner war entlassen worden, nachdem man ihm einen Behandlungsfehler an einem Krebspatienten und den Bruch der ärztlichen Schweigepflicht vorgehalten hatte. Die Indiskretion, vertrauliche Daten offenbart zu haben, war aber nicht vom Arzt für innere Medizin, sondern vom Arbeitgeber begangen worden.
Der 38-Jährige hatte sich nach den Vorwürfen zunächst hilfesuchend an die Mitarbeiter-Vertretung der Schildescher Klinik gewandt. Dabei legte er, um seine Sicht der Dinge zu untermauern, auch einen Behandlungsverlauf aus der Patientenakte vor. Jedoch waren - die ärztliche Schweigepflicht sollte trotzdem gewahrt bleiben - alle personenbezogenen Daten auf dem Papier geschwärzt worden. Diese wurden der Mitarbeitervertretung erst bekannt, als die Krankenhaus-Geschäftsführung schriftlich reagierte. Dabei unterlief offenbar ein folgenschwerer Fehler - die Daten des Patienten, bei dessen Behandlung der Assistenzarzt eine Infusion falsch gelegt haben soll, waren nicht anonymisiert. Trotzdem lenkte die Geschäftsführung nicht ein, sondern hielt an der fristlosen Kündigung des Mediziners zum 17. November 2004 fest.
Am Freitag sahen sich die beiden Parteien dann vor Arbeitsrichter Klaus Prior beim so genannten Gütetermin wieder. Auf Anregung von Rechtsanwältin Marion Schmidt, die den entlassenen Mediziner vertrat, kam der mehrere Punkte umfassende Vergleich zu stande. - So wird die fristlose in eine fristgemäße Kündigung umgewandelt. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arzt und Krankenhaus endet »aus betrieblichen Gründen« zum 31. März dieses Jahres - der Mediziner ist bis zu diesem Zeitpunkt freigestellt und erhält nachträglich das Weihnachtsgeld für das vergangene Jahr. Die Geschäftsführung des Krankenhauses verpflichtet sich, die Vorwürfe gegen den 38-Jährigen nicht weiter aufrecht zu erhalten. Außerdem erhält der Arzt 5000 Euro Abfindung (ein Monatsgehalt) und ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis vom Chefarzt.
Der Vergleich ist noch nicht rechtskräftig. Er kann bis zum 4. Februar widerrufen werden.

Artikel vom 29.01.2005