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Leinenzwang rechtswidrig


Lüneburg (dpa). Ein genereller Leinenzwang für Hunde ist nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Richter erklärten eine entsprechende Verordnung der Stadt Hemmingen (Region Hannover) für ungültig. Es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass von allen Hunderassen generell eine abstrakte Gefahr für andere Hunde und Menschen ausgehe.

Artikel vom 29.01.2005