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Sohn erstickt: Mutter droht
Prozess wegen Totschlags

Staatsanwaltschaft will in Kürze die Anklage erheben

Bielefeld (hz). Die dreifache Mutter Simone K. (23), der vorgeworfen wird, ihren Sohn Manuel (2) erstickt zu haben, soll in Kürze voraussichtlich wegen Totschlags angeklagt werden. Das bestätigte der ermittelnde Staatsanwalt Christoph Mackel auf Anfrage.

Der nun drohende Prozess vor dem Landgericht ist Höhepunkt einer seit Juli vergangenen Jahres andauernden Tragödie. Am 20. Juli 2004 war zunächst das Haus der 13-köpfigen Großfamilie K. in Hillegossen abgebrannt. Zwei Tage nach dem Feuer kam es zum ersten mysteriösen Vorfall - Maikel (1), der jüngste Sohn von Simone K., wurde mit Verdacht auf Atemstillstand ins Krankenhaus eingeliefert. Nur drei Tage später lag Manuel (2) tot im Bett. Die Mutter hatte damals erklärt, ihr Kind leblos gefunden und erfolglos versucht zu haben, den Zweijährigen wieder zu beleben.
Der Tod von Manuel war für Kripo und Staatsanwaltschaft zunächst rätselhaft. Eine Obduktion hatte zwar ergeben, dass das Kind erstickt ist. Doch wie, das war erst nicht zu klären. Allerdings geriet Simone K. schnell ins Visier der Fahnder - schon fünf Tage nach dem Tod ihres Sohnes wurde die Mutter von der Mordkommission verhört. Der Verdacht: Die 23-Jährige, die bereits mehrfach in fachärztlicher Behandlung gewesen war, könnte wegen einer psychischen Erkrankung den Zweijährigen erstickt haben.
Am 9. Dezember vergangenen Jahres wurde Simone K. dann wegen Totschlags verhaftet. Rechtsmediziner der Uni Münster hatten »äußeres mechanisches Ersticken« wie etwa mit einem Kissen als Todesursache von Manuel festgestellt.
Gegen Simone K. sprach unter anderem, dass sie zur Tatzeit alleine mit ihrem Sohn gewesen ist. Merkwürdig, so Staatsanwalt Christoph Mackel, sei zudem, dass die Frau im Sommer 2004 ihr Kind heimlich beerdigt habe. Der Familie soll die 23-Jährige erklärt haben, die Leiche sei von der Rechtsmedizin noch nicht freigegeben worden.
Der Verteidiger von Simone K., Dr. Detlev Binder, bezweifelte, ob allein das Sachverständigengutachten der Rechtsmedizin für eine Verurteilung ausreiche. Seine in Untersuchungshaft sitzende Mandantin, die bislang eine psychologisch-psychiatrische Begutachtung verweigert habe, leide enorm unter dem Tod ihres Sohnes.

Artikel vom 31.01.2005