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Eckpunkte der NRW-Schulreform

Wesentliche Punkte des neuen Schulgesetzes in NRW:
Abitur nach zwölf Jahren: Das Abitur nach zwölf Jahren wird Regelfall. Die gymnasiale Oberstufe umfasst grundsätzlich nur noch die zweijährige Qualifikationsphase. Als NRW-Besonderheit wird im Gegenzug die Unterrichtszeit nicht nur am Gymnasium, sondern in allen Klassen 5 bis 10 schrittweise ausgeweitet Das Abitur nach zwölf Jahren machen erstmals die Schüler, die im kommenden Schuljahr in die Sekundarstufe I wechseln.
Zentrale Prüfungen: Vom Schuljahr 2006/2007 an müssen Abiturienten zentrale Prüfungsaufgaben in ihren beiden Leistungskursen und dem schriftlichen Grundkurs lösen. Dann werden auch beim Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (bisher: Fachhochschulreife) an den anderen Schulformen zentrale Prüfungen eingeführt.
Verbundschulen: Bei rückläufigen Schülerzahlen können in der Sekundarstufe I unterschiedliche Schulformen organisatorisch zu einer Verbundschule zusammengelegt werden. Der Unterricht kann zum Teil schulformübergreifend erteilt werden.
Schulaufsicht: Die Schulämter der 54 Kreise und kreisfreien Städte sollen von den Bezirksregierungen Aufsichtsfunktionen übernehmen. In die Schulen werden Inspektionsteams geschickt, die die Leistungsfähigkeit erfassen und Verbesserungen anregen.

Artikel vom 28.01.2005