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Fußgänger müssen
Löcher meiden


Kirchlengern (WB). Fußgänger, die sich in Schlaglöchern verletzen, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Ein Schlagloch in der Fahrbahn stelle noch keine Gefahr für den Verkehr dar, urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter wiesen die Klage einer Frau aus Kirchlengern (Kreis Herford) ab, die sich in einem Schlagloch eine Unterschenkelfraktur zugezogen hatte. Az.: 9 U 208/03

Artikel vom 28.01.2005