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Ersatzgeld statt Ausgleichsmaßnahme

Bauamt antwortet auf Einwohnerfrage - Bauherren Ausnahme erteilt


Sennestadt (pss). Für die neue Autowaschanlage auf dem Eikelmanngrundstück in Sennestadt waren keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, da das Vorhaben im Rahmen des Bebaauungsplanes »Gewerbegebiet Hansestraße« genehmigt wurde. Allerdings, so das Bauamt, habe der Bauherr ein »Ersatzgeld für zugeordnete Ersatzmaßnahmen auf städtischem Gebiet« zahlen müssen.
Begründet wird dieses Ersatzgeld mit der Tatsache, dass sich auf dem Grundstück in den vergangenen Jahren ein Biotop im Sinne des Paragrafen 62 Landschaftsschutzgesetz entwickelt habe. Für die erforderliche Ausnahme - die Inanspruchnahme eines geschützten Biotops - wurde gemäß dieses Paragrafen das Ersatzgeld festgesetzt, das auch schon gezahlt worden sei.
Damit beantwortete das Bauamt eine Anfrage Hans-Helmut Kubes, die der in der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretersitzung am 2. Dezember vergangenen Jahres gestellt hatte. Kube, früheres Mitglied der Bezirksvertretung Sennestadt, wollte wissen, welche Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der Waschanlage versiegelten Flächen vorgesehen waren oder sind.

Artikel vom 28.01.2005