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Bekanntmachung
Auf Grund der § 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.646/SGV.NRW 2021) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Enger für das Haushaltsjahr 2005 mit seinen Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
Sofern Einwohner/Einwohnerinnen oder Abgabepflichtige der Stadt Enger Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen erheben wollen, sind diese bis zum 15. Februar 2005 bei der Stadtverwaltung Enger schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Frist für Einwendungen: vom 31. Januar bis einschließlich 15. Februar 2005
Ort der Auslegung: Stadtverwaltung Enger,
Bahnhofstraße 44,32130 Enger Zimmer 244, während der Dienststunden
Die Bekanntmachung hängt vom 31. Januar bis 06. Februar 2005 im Aushangkasten am Rathaus, Bahnhofstraße 44, 32130 Enger, aus und kann dort ein eingesehen werden. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite -www.enger.de-.
Enger, den 25. Januar 2005In Vertretung
Kalus

Artikel vom 29.01.2005