29.01.2005
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Sofern Einwohner/Einwohnerinnen oder Abgabepflichtige der Stadt Enger Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen erheben wollen, sind diese bis zum 15. Februar 2005 bei der Stadtverwaltung Enger schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.
Frist für Einwendungen: vom 31. Januar bis einschließlich 15. Februar 2005
Ort der Auslegung: Stadtverwaltung Enger,
Bahnhofstraße 44,32130 Enger Zimmer 244, während der Dienststunden
Die Bekanntmachung hängt vom 31. Januar bis 06. Februar 2005 im Aushangkasten am Rathaus, Bahnhofstraße 44, 32130 Enger, aus und kann dort ein eingesehen werden. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite -www.enger.de-.
Enger, den 25. Januar 2005
Artikel vom 29.01.2005