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Immunität
einschränken

Vorstoß der Union


Berlin (ddp). Die Union will als Konsequenz aus den Auftreten der NPD-Abgeordneten im sächsischen Landtag die Immunität von Abgeordneten einschränken. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach und CSU-Generalsekretär Markus Söder sprachen sich dafür aus, dass Parlamentarier bei Volksverhetzung strafrechtlich belangt werden und dabei nicht auf ihre Immunität setzen können. »Es ist unerträglich, dass die Hetze der NPD ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt«, sagte Söder. Auch Abgeordnete gehörten hinter Gitter, »wenn sie den Holocaust bagatellisieren oder leugnen«.
Laut Grundgesetzartikel 46 können Abgeordnete nicht wegen Äußerungen im Parlament strafrechtlich verfolgt werden. Eine Ausnahme bilden »verleumderische Beleidigungen«. Der »Unrechtsgehalt einer Volksverhetzung« sei »mindestens so hoch« wie bei einer Verleumdung, sagte Bosbach.

Artikel vom 28.01.2005