Der in der vergangenen Woche nach Deutschland ausgelieferte frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls bleibt zunächst in Haft. Das hat das Augsburger Landgericht entschieden. Das Gericht kam unter dem Vorsitz von Richter Maximilian Hofmeister zu dem Schluss, dass die Pfahls zur Last gelegten Taten nicht verjährt sind. Der Anwalt von Pfahls hatte nach der Eröffnung des Haftbefehls die Aufhebung beantragt. Zur Begründung hieß es, es gebe keinen hinreichenden Tatnachweis.