Goslar (dpa). Fahrzeughalter sollen künftig auch dann zur Kasse gebeten werden können, wenn jemand anders mit ihrem Auto zu schnell fährt. Die bisher bei Parkverstößen geltende Halterhaftung soll auf geringfügige Tempoverstöße ausgeweitet werden. Der Halter soll dann die Verwaltungskosten zahlen. Das hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfohlen. Bei gröberen Verstößen von Fremd-Fahrern solle dem Halter des Fahrzeugs konsequent das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Seite 2