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Unfallopfer stirbt zehn Wochen nach Amokfahrt

Porschefahrer aus Minden hatte 20-Jährigen lebensgefährlich verletzt und war dann geflüchtet


Bielefeld (hz). Zehn Wochen nach der Amokfahrt eines Porschefahrers (26) durch die Innenstadt ist das Opfer, der 20-jährige Oktay K. aus Hillegossen, gestorben. Wie Polizeisprecher Michael Waldhecker bestätigte, erlag der junge Mann bereits am 11. Januar im Städtischen Krankenhaus Mitte seinen lebensgefährlichen inneren Verletzungen. Diese hatte der 20-Jährige erlitten, als er am 30. Oktober 2004 im Bereich Jöllenbecker-/Feilenstraße von dem Porsche angefahren worden war.
Dessen Fahrer, ein 26-Jähriger aus Minden ohne Führerschein, soll damals nach einer Diskonacht betrunken am Steuer des Sportwagens gesessen haben. Nach dem schweren Unfall flüchtete der Mann mit seinem per Haftbefehl gesuchten Beifahrer (24) zunächst in Richtung Willy-Brandt-Platz. Die Amokfahrt des Mindeners endete schließlich, nachdem es zu weiteren Unfällen gekommen war, an der Ecke Artur-Ladebeck-/Elsa-Brändström-Straße. Der Porsche war zum Schluss schrottreif, der 26-Jährige suchte zu Fuß das Weite. Sein Beifahrer, der per Haftbefehl gesuchte 24-jährige Albaner, wurde damals von der Polizei festgenommen.
Erst Tage nach der Amokfahrt stellte sich der 26-Jährige Anfang November im Beisein seines Anwaltes den Ordnungshütern am Kesselbrink. Der Mann, der bereits vor Jahren seinen Führerschein verloren und den Porsche auf einen Bekannten zugelassen hatte, gab damals wegen Drogenverdachtes eine Urin- und Haarprobe ab. Dann durfte der Tatverdächtige wieder gehen - die Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, um gegen den Mindener Haftbefehl zu beantragen.
Nachdem das lebensgefährlich verletzte Opfer von Amokfahrt und Unfallflucht nun gestorben ist, droht dem Porschefahrer vor dem Amtsgericht ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld, Oberstaatsanwalt Harald Krahmüller, erklärte, sei bislang aber noch keine Anklage gegen den 26-Jährigen erhoben worden.

Artikel vom 27.01.2005