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Sicherheit
durch Transparenz

Produkte müssen sich »bewähren«

Die makellose Haut einer 20-Jährigen in nur acht Tagen? Unbändige Lockenpracht, wo bislang kein Härchen mehr gewachsen ist? Selbst hochwertigste Kosmetika können solche Wunder nicht bewirken.

Dass moderne Pflege-Produkte dennoch hochwirksam sind, ist eine unstrittige Tatsache. Durch jahrzehntelange Forschung und Entwicklung ist ein umfangreiches Wissen über die Natur von Haut und Haar entstanden, das in der Kosmetik erfolgreich zur Anwendung kommt.
Dabei unterliegen die Funktionen kosmetischer Mittel nicht allein dem Ermessen der Hersteller. Zum Schutz der Verbraucher wurden vom Gesetzgeber strenge Richtlinien erlassen. Vorgeschrieben ist auch, dass nur solche Wirkungen ausgelobt werden dürfen, die nachgewiesen sind.
Zum Nachweis der Wirksamkeit eines Produktes stehen den Herstellern verschiedene Methoden zur Verfügung, die alle auf einer der folgenden drei Vorgehensweisen beruhen: die Verwendung allgemein anerkannter, objektiver Daten, die Durchführung wissenschaftlicher Studien mit den Wirkstoffen und/oder den Fertigprodukten sowie Verbrauchstests. In speziell entwickelten Untersuchungsverfahren gelingt es beispielsweise, die Hautfeuchtigkeit, die Elastiziät der Haut oder deren Rauigkeit beziehungsweise die Faltentiefe zu messen. Auch die Messung der Lichtschutzwirlung ist ein seit langem praktiziertes Verfahren.
Bei den Untersuchungen wird die Produktwirkung anhand der physikalischen, sensorischen und physiologischen Effekte bewertet. Die Untersuchungsmethoden werden vom Hersteller nach eigenem Ermessen gewählt und häufig miteinander kombiniert. Sie müssen jedoch stets einen verlässlichen, relevanten und eindeutigen Beleg für die Wirksamkeit liefern.
Ergänzend werden Anwendungstests mit einer großen Zahl von Verbrauchern durchgeführt, die ihre persönliche Beurteilung der Wirksamkeit und Verträglichkeit in einem Fragebogen dokumentieren.IKW

Artikel vom 29.01.2005