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Auf halbmast im Gedenken an NS-Opfer

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude unterliegt strengen Regeln

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Warum ist eigentlich geflaggt? Das fragen sich viele, wenn vor öffentlichen Gebäuden die Fahnen gehisst sind. Heute ist so ein Tag: Der des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Vor 60 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Dieses Ereignis nahm der damalige Bundespräsident Roman Herzog 1996 zum Anlass, den Jahrestag zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus zu erheben. Der 27. Januar ist damit der jüngste Gedenktag in der Reihe der acht offiziellen Beflaggungstermine. Die müssen auch Norbert Fröhlich und seine drei Hausmeisterkollegen im Bielefelder Rathaus beachten. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Fahnen rechtzeitig aufgezogen werden. »Das funktioniert nach festgelegten Regeln«, erläutert Fröhlich. So muss die ranghöchste Flagge in Blickrichtung auf das Gebäude immer links angeordnet sein. Reihenfolge - je nach Anlass: Europa- vor der Bundes- und der NRW-Landesflagge. Festgelegt ist auch, dass die Flaggen bei Tagesanbruch, aber nicht vor 7 Uhr aufgezogen werden und bei Sonnenuntergang abzunehmen sind.
In Bielefeld gibt es mehr als 100 öffentliche Gebäude, an denen zu den Beflaggungsterminen die Fahnen gehisst werden. Dazu gehören neben dem Rathaus Bundes- und Landesbehörden, alle Schulgebäude und Bezirksämter sowie markante Objekte wie Oetkerhalle, Kunsthalle und das ehemalige Kreishaus an der August-Bebel-Straße. »Flaggentage« sind außerdem die Tage, an denen Wahlen stattfinden. Und Tage mit außergewöhnlichen Ereignissen. So war auch am 15. Januar, dem Tag der offiziellen Trauerfeier des Landes für die nordrhein-westfälischen Opfer die Flutkatastrophe in Südasien, Halbmastbeflaggung angeordnet.
Das NRW-Feiertagsgesetz legt fest, wann landauf, landab die Hausmeister die Fahnen aufziehen müssen. Darin gibt es auch kleine Überraschungen: So heißt der 1. Mai offiziell gar nicht »Tag der Arbeit«, sondern ist in NRW der »Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde«. So wurde es 1950 in der Landesverfassung verankert.

Artikel vom 27.01.2005