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Studiengebühr erlaubt

Gericht kippt Verbot der Bundesregierung


Karlsruhe (AP/dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für allgemeine Studiengebühren freigemacht. Die Karlsruher Richter erklärten gestern das Verbot derartiger Gebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig, da dem Bund das entsprechende Gesetzgebungsrecht fehle. Die ersten Länder wollen möglichst schon zum nächsten Wintersemester Gebühren einführen.
Gegen das Gebührenverbot für das Erststudium hatten die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt geklagt. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) forderte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn zum Rücktritt auf, weil sie die politische Verantwortung für ihre verfassungswidrige Politik zu tragen habe.
Die sozialdemokratisch geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern erteilten Studiengebühren eine Absage. Striktere Numerus-clausus-Regelungen sollen die Hochschulen zwischen Rhein und Weser vor einem möglichen Ansturm von Studierenden aus Ländern mit Gebühren schützen. Im Saarland machen Landesregierung und Universität die Einführung von Studiengebühren von einem funktionierenden Stipendien- und Darlehenssystem abhängig. Seite 4: Leitartikel
und Hintergrund

Artikel vom 27.01.2005