27.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Golfer bleiben vor der Tür

Hausverbot: Landgericht gibt Herforder Club Recht

Von Uwe Koch und
Jörn Hannemann (Foto)
Herford/Bielefeld (WB). Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Bielefeld den Streit zwischen dem Golfclub Herford und zwei Spielern beendet: Das vom Verein den Golfern erteilte Hausverbot ist weitgehend wirksam, lediglich zur Gastronomie des Clubs haben die Ex-Mitglieder Zugang.

Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht damit die Frage nach dem Zutritt zum Gelände eines Golfclubs entschieden. Die 20. Zivilkammer des Landgerichts ließ daher in diesem Präzedenzfall auch die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Beide Golfspieler (Handicaps von 11 und 16) hatten vor mehreren Jahren dem Golfclub Herford aus sportlichen Gründen den Rücken gekehrt und sich anderen Vereinen angeschlossen. Die Verbindungen zu dem ehemaligen Club hatten sie aber aufrecht erhalten und weiterhin gelegentlich auf der pittoresken Anlage in Vlotho-Exter gespielt. Im September 2003 hatte der Club-Vorstand ohne Angaben von Gründen ihnen dann ein Hausverbot erteilt.
Dem stimmte das Landgericht Bielefeld im Gegensatz zum Amtsgericht Herford in erster Instanz jetzt weitgehend zu: Der Verein habe »ein berechtigtes Interesse, missliebige Gäste bei »erheblichen Gründen« vom Spielbetrieb auszuschließen, meinten die Richter der Zivilkammer. Einem Golfclub müsse es erlaubt sein, Nichtmitglieder von seinem Gelände fernzuhalten, ohne die Gründe dafür zu offenbaren. Damit müsse sich ein Club nicht »auf weitere Animositäten« einlassen.
Das bedeutet für die Anlage des Golf-Clubs Herford in Vlotho-Exter: Die beiden Golfer dürfen dort die Gastronomie besuchen, dürfen auch an Wettkämpfen für ihren derzeitigen Club auf dem Golfplatz teilnehmen. Von den lukrativen Einladungsturnieren oder an gesponderten »Herrennachmittagen« bleiben sie dagegen ausgeschlossen. Az. 20 S 137/04

Artikel vom 27.01.2005