Angepasstes Tempo Wer bei Schnee oder Hagel auf einer Bundesstraße mit Tempo 90 unterwegs ist und dabei von der Fahrbahn abkommt, handelt grob fahrlässig. Unfallgefahren bei winterlichen Straßenverhältnissen liegen derart auf der Hand, dass hierauf mit angepasstem Tempo zu reagieren sei, urteile das Landgericht Hannover. Az: 11 O 141/03