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Kein Sonderstatus
für Vielfahrer


München (dpa). Rechtsanwalt Rolf Bossi ist auch vor dem Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Bei wiederholten Verkehrsverstößen und entsprechenden Einträgen in der Flensburger Verkehrssünderdatei (in diesem Fall elf mit insgesamt 23 Punkten) können auch Vielfahrer keinen Sonderstatus zur Rettung des Führerscheins geltend machen. Az: 11 CS 04.2955

Artikel vom 27.01.2005