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Bekanntgabe des Entwurfs
der Haushaltssatzung der Gemeinde Hiddenhausen
für das Haushaltsjahr 2005
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Hiddenhausen für das Haushaltsjahr 2005 liegt mit seinen Anlagen gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) öffentlich aus:
Zeitpunkt der Auslegung:

Ort der Auslegung:
ab 31. 1. 2005 während der Dauer des
Beratungsverfahrens
Gemeinde Hiddenhausen
Rathausstraße 1, Zimmer 119
32120 Hiddenhausen
während der Dienststunden
Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung von Einwohnern und Abgabepflichtigen der Gemeinde Hiddenhausen - Amt für zentrale Dienste - schriftlich zugeleitet oder zu Protokoll gegeben werden.
Hiddenhausen, 26. 1. 2005
Rolfsmeyer
Bürgermeister

Artikel vom 29.01.2005