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Wäldchen bevorzugt als
Standort für Supermarkt

Änderungsverfahren in der Windflöte kann Jahre dauern

Von Annemargret Ohlig
(Text und Fotos)
Senne (WB). Mit vier möglichen Standorten für einen Lebensmittel-Einzelhandel in der Windflöte hat sich jetzt der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss (UStA) beschäftigt. Grund war ein entsprechender Beschluss der Bezirksvertretung Senne von Dezember 2004.

Mit großer Mehrheit präferieren die UStA-Mitglieder ein Waldgelände zwischen Friedrichsdorfer- und Lippstädter Straße. Dies könnte das künftige Areal für den von Bürgern und Politik gleichermaßen dringlich gewünschten Supermarkt sein. Zunächst müssen jedoch alle vier Standorte - dies sind eine Immobilie in der Straße An der Windflöte (hier war bis vor zweieinhalb Jahren ein Lebensmittelgeschäft), das derzeitige Grabeland am Nelkenweg und eine diesem Gelände schräg gegenüber liegende Wiese sowie das Wäldchen - der Bezirksregierung Detmold zur Änderung der Landschaftsplanung vorgelegt werden.
Der Grund: Bis auf den »Altstandort« An der Windflöte darf nach derzeitigen Voraussetzungen auf keinem der vorgeschlagenen Areale (ein Lebensmittelmarkt) gebaut werden. Von der ursprünglichen »Wiederbelebung« des früheren Ladenlokals hatten sich Planungsamt und Kommunalpolitiker jedoch bereits im Herbst 2004 endgültig verabschieden müssen. Dieses war letztlich von allen damals angesprochenen Investoren als ungeeignet in Größe und Lage abgelehnt worden.
Für eine Änderung der Landschaftsplanung sei es nun wichtig, so der bei der Detmolder Bezirksregierung für Siedlung in der Regionalplanung zuständige Dezernent Erhard Verlemann gegenüber dem WESTFALEN-BLATT, ob die Vorlage der Stadt dem seit 2003 gültigen regionalen Einzelhandelskonzept OWL entspreche.
»Ist das der Fall, können wir kurzfristig in etwa 14 Tagen unsere Stellungnahme dazu abgeben«, sagt Verlemann. Sei das nicht der Fall, habe die Bezirksregierung bis zu maximal drei Monaten Zeit für ein solches Statement. »Anschließend muss die Stadt Bielefeld dann eine Flächennutzungsplanänderung durchführen - was mit Sicherheit deutlich länger dauern wird«, ergänzt der Dezernent.
Mit welchem Zeitrahmen für ein Änderungsverfahren in der Windflöte tatsächlich zu rechnen ist, das vermag man nach Aussagen aus dem Bielefelder Baudezernat dort nur schwer einzuschätzen.
Weil dies ein öffentliches Beteiligungsverfahren sei, bei dem neben den verschiedenen Verbänden auch die Bürger ihre Einwendungen vorbringen können, könne ein solches Prozedere zwischen neun Monaten und bis zu drei Jahren und mehr dauern, verlautete aus dem Baudezernat.
Obwohl es mit dem Bielefelder Lebensmittel-Nahversorger Jibi seit einem Jahr einen mehr als ernsthaften Bewerber für einen Supermarkt in der Windflöte gibt, werden die Bürger deshalb wohl noch längere Zeit auf kurze Wege zum Einkauf warten müssen.

Artikel vom 28.01.2005