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Vergewaltigung: Friseur nun vorbestraft

Bundesgerichtshof hält Bewährungsstrafe - Opfer Schmerzensgeld schon gezahlt


Bielefeld (uko). Der Bielefelder Friseur Franz-Xaver V. (Name geändert) ist wegen der Vergewaltigung einer jungen Frau vorbestraft. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld lautete auf eine zweijährige Bewährungsstrafe; der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Revision des 50-jährigen Friseurs verworfen und damit das Urteil »abgesegnet«.
Nachdem die 21-jährige Selina Z. (Name geändert) im Sommer 2003 ein dreiwöchiges Praktikum im Betrieb des Mannes abgeleistet hatte, war es am 16. Juli 2003 zu dem Vorfall in der Brackweder Wohnung der jungen Frau gekommen. Angeblich habe er der Praktikantin nur ein versprochenes Zeugnis bringen wollen. Zudem sollte über eine in Aussicht stehende Lehrstelle gesprochen werden. Die Chance der Ausbildung wollte Franz Xaver V. jedoch nur einräumen, wenn sich das Arbeitsamt an den Kosten beteilige.
In der Wohnung hatte sich Selina Z. in einem chicen schwarzen Baumwollkleid präsentiert, nachdem ihre Garderobe während des Praktikums zu wünschen übrig gelassen hatte. Sie gestand dem Friseur, sie habe noch andere attraktive Kleidung und bot an, sich gerne umziehen zu wollen.
Nach dem Textilwechsel wurde V. dann nach Überzeugung der 2. Großen Strafkammer zudringlich. Dabei ließ er sich zu sexuellen Übergriffen hinreißen, die nach dem Gesetz als Vergewaltigung geahndet wurden. Als V. die Wohnung verlassen hatte, wandte sich Selina Z. ziemlich aufgelöst und verwirrt an ihren Freund. Gemeinsam suchte das Paar die Polizei auf, die sofort aufgrund des »beklagenswerten« Zustandes der Frau den Transport in ein Krankenhaus arrangierte.
Franz Xaver V. hatte in dem Prozeß Anfang des vergangenen Jahres stets seine Unschuld beteuert und über seinen Verteidiger diverse Einlassungen abgegeben. Allerdings hatte sich der Friseur in Widersprüche verwickelt und obendrein dem Opfer 4 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Artikel vom 01.02.2005