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Drakonische Maßnahmen dürfen nicht Tabu sein

Der verurteilte Wolfgang Daschner wollte das Leben Jakob von Metzlers retten

Wolfgang Daschner wurde schuldig gesprochen.Foto: dpa

Grundsätzliche Überlegungen zur Rechtsprechung in Deutschland stellt dieser Leser an:
Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner und sein ihm unterstellter Mitarbeiter wurden schuldig gesprochen und zu Geldstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Ich finde dieses Urteil nicht richtig.
Seit beinahe 60 Jahren wird ehrend an die Männer erinnert, die sich zu dem schweren Entschluss durchgerungen hatten, einen Mann zu töten, der in verbrecherischer Weise ein weltweites Inferno ausgelöst hatte. Sie wollten retten, was zu retten war, und hatten sich bei Abwägung der Rechtsgüter zu einer Tat entschlossen, die meines Wissens auch heute noch durch kein Gesetz gedeckt ist, es sei denn, man erkennt die Handlung als Notwehr an.
Wolfgang Daschner hat meines Erachtens das Gleiche getan, nur in kleinerem Maßstab: Bei der Abwägung der Rechtsgüter -Êhier das Leben eines Kindes, dort die seelische und körperliche Unversehrtheit eines Verbrechers - hat er sich für das erstere entschieden. Auch er hat in einer Notwehrsituation gehandelt. Notwehr ist diejenige Art der Verteidigung, die nötig ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leib und/oder Leben von sich und/oder anderen abzuwehren unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. In besonderen Fällen ist sogar die Tötung des Angreifers erlaubt (finaler Rettungsschuss).
Solange ein Entführungsopfer die Freiheit nicht wiedererlangt hat, ist für dieses die Gefahr gegenwärtig. Es ist nicht das erste Mal, dass solche Opfer schwerste körperliche und seelische Schäden in der Gefangenschaft erlitten, aber auch in ihren Verliesen elendig erstickten oder verhungerten (Fall Dutroux). Auch ist nicht auszuschließen, dass der Täter noch in Freiheit befindliche Helfer hat.
Entscheidend scheint mir die Frage zu sein, ob sich der Ermittler, in diesem Fall Daschner, sicher war, den Entführer/Erpresser vor sich zu haben. Auch ich vertrete die Meinung, dass es verboten bleiben muss, nur vage Verdächtige durch Folterandrohung und schärfere Maßnahmen zu einem Geständnis zu zwingen. Ist der Täter aber überführt und es besteht auch nur die kleinste Hoffnung, das Opfer zu retten, sollten auch drakonische Maßnahmen nicht Tabu sein. Übrigens hätte der Delinquent ja jederzeit die Möglichkeit, durch sein Geständnis die Hochnotpeinlichkeit zu beenden - eine Chance, die sein unglückliches Opfer zu keiner Zeit hat. Früher verlor ein Verbrecher - meist für begrenzte Zeit - den Anspruch auf seine bürgerlichen Ehrenrechte. Heute aber wird so ein Typ noch in den Zeugenstand gerufen und darf dort sich selbst begünstigend weiterlügen. Es ist kaum zu fassen!
GERHARD APELT33189 Schlangen

Artikel vom 03.02.2005