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Also, Sie kaufen ein Zugticket . . .

Fahrkartenkontrolle in Stadtbahnlinie 3 löst allenthalben Verwirrung aus


Bielefeld (WB/mzh). Was dürfen Sie, wenn Sie ein Ticket der Bahn AG gekauft haben? Zug fahren, klar. Sonst noch was? Nichts sonst. Halt mal - seit neuestem doch! Oder, hm, eigentlich nur, wenn. Ja, wie denn nun?
Ein Fax läuft in der Redaktion ein. Prof. Ulrich Lakemann berichtet von einem peinlichen Ereignis: Fahrgäste und Nachbarn wurden am Freitag Zeuge, wie der Sozialwissenschaftler in der Stadtbahnlinie 3 in eine Kontrolle der Stadtwerke geriet.
Der Bielefelder Lakemann hatte ein Ticket nach Jena und zurück gekauft, fuhr mit dem IC nach Thüringen (350 Kilometer) und am Freitag mit dem IC wieder nach Bielefeld. »Beim Ticketverkauf im Jahnplatztunnel, bei der Tarifauskunft von moBiel sowie bei der Bahn habe ich mich erkundigt, ob ich auf dieses Ticket mit öffentlichen Verkehrsmitteln von und zum Hauptbahnhof fahren darf«, berichtet Lakemann.
Man teilte ihm mit: Er darf.
Der Kontrolleur der Linie 3, in der Lakemann nach Hause fuhr, war anderer Ansicht, behandelte Lakemann als Schwarzfahrer, behielt das Ticket ein und überreichte dem Entsetzten eine Zahlungsaufforderung.
Wir fragen die Stadtwerke. »Um als Fahrschein für Bus und Tram anerkannt zu werden, muss das Ticket den Aufdruck ÝCity plusÜ tragen«, erklärt Pressesprecher Wolfgang König. Der Fahrgast müsse Bahncardbesitzer sein, den IC oder EC benutzt und 100 Kilometer zurückgelegt haben. Die drei letzten Bedingungen waren erfüllt, aber Lakemanns Ticket trug keinen Aufdruck.
Wir fragen die Bahn AG. »Die Stadt muss das ÝStädteticketÜ anbieten, damit der Reisende auch Bus oder Stadtbahn benutzen darf«, erklärt Pressesprecher Karl-Josef Bales. Welche Stadt? Abfahrtsort oder Zielort? »Weiß ich nicht.« Hm.
Da meldet sich König in der Redaktion: »Wir haben uns geirrt. Ich habe mich bei der Bahn erkundigt, und dort teilt man uns mit, dass die Bahn für eine unbestimmte Übergangszeit noch nicht alle Tickets mit ÝCity plusÜ bedrucken kann. Das wusste unser Kontrolleur nicht. Wir haben Prof. Lakemann um Entschuldigung gebeten. Akte geschlossen.«
Der Kontrollierte ist glücklich. Fototermin. Dieser Text entsteht.
Er ist noch nicht fertig, da ruft Bahnsprecher Bales an: »Selbstverständlich können wir alle fraglichen Tickets ordnungsgemäß bedrucken. Aber: Mit ÝCity plusÜ darf man nur am Zielort öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Bielefeld ist zwar neuerdings beim ÝStädteticketÜ dabei, war aber in diesem Fall nicht Ziel-, sondern Abfahrtsort. Denn Prof. Lakemann hat ja ein Hin- und Rückfahrticket gekauft. Um ÝCity plusÜ in seiner Heimatstadt nutzen zu dürfen, hätte er ein einfaches Ticket von Jena nach Bielefeld lösen müssen.«
Soll einer schlau draus werden.

Artikel vom 25.01.2005