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Befreiung von der Versicherungspflicht möglich


Berlin (WB). Viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer wurden zum Jahresbeginn »automatisch« wieder zu Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Kasse.
Ursache ist die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf ein Jahreseinkommen von 46 800 Euro. Wessen Gehalt knapp darunter liegt, müsste sich nun eine gesetzliche Kasse suchen und seiner privaten Krankenversicherung kündigen. Auch bisher freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter dieser Grenze sind wieder Pflichtmitglieder. Konsequenz: Sie haben kein Anrecht auf eine private Krankenversicherung.
Doch der Gesetzgeber hat eine Bedenkzeit von drei Monaten eingeräumt. Wer bereits Privatpatient ist und es bleiben möchte, kann sich bis zum 31. März von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Der formlose Antrag an eine in seinem Gebiet tätige Krankenkasse, wie die regionale AOK oder eine überregionale Ersatzkasse, sollte per Einschreiben abgeschickt werden. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht kann man nicht mehr rückgängig machen.
Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr etwas mehr als 46 350 Euro verdienten und als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kasse geblieben waren, haben die Wechseloption in eine private Krankenversicherung ebenfalls noch bis zum 31. März diesen Jahres.

Artikel vom 28.01.2005