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Rot-Grün: Homo-Ehe aufwerten

Steuerrechtliche Gleichstellung angestrebt - scharfer Protest der Union

Berlin (AP/Reuters). Die rot-grüne Koalition unternimmt einen neuen Anlauf, homosexuelle Lebenspartner auch im Erbschafts- und Steuerrecht Eheleuten gleichzustellen.
»Verbleibende Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften sollen beseitigt werden«, heißt es in einem Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Grünen. Künftig soll es Partnern in einer Homo-Ehe erlaubt werden, Unterhaltsleistungen an ihre Partner als Sonderausgaben steuerlich zu verrechnen. Dies solle die Alternative zum Ehegattensplitting darstellen. Im Falle des Todes eines Lebenspartners sollen die gleichen Vererbungsregelungen gelten wie auch unter Ehepaaren. Gleiches gilt auch für die steuerlichen Vorschriften bei Schenkungen. Für Lebenspartner von Beamten und Soldaten soll die Hinterbliebenenversorgung eingeführt werden.
Bereits 2000 hatte die Koalition versucht, ein entsprechendes Gesetzes-Paket zur Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe heterosexueller Paare durchzusetzen. Sie war aber am erbitterten Widerstand von CDU und CSU im Bundesrat gescheitert. Auch die katholische Kirche hatte der Koalition die Förderung »unsittlicher Verhaltensweisen« vorgeworfen. Lediglich die Teile des Gesetzesvorhabens, die keine Zustimmung der Länderkammer brauchten, waren umgesetzt worden. Auch für das neue Gesetzespaket ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag macht gegen diese Pläne der rot-grünen Koalition mobil. »Der vorliegende Gesetzesentwurf von SPD und Grünen ist nicht zustimmungsfähig«, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Michael Meister (CDU). Der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie müsse auch im Steuerrecht umgesetzt sein: »Jetzt gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu begünstigen und damit für diese gesellschaftliche Gruppe steuerrechtliche Sonderregelungen zu schaffen, ist weder mit dem Ziel der Vereinfachung des Steuerrechts vereinbar noch mit Blick auf die gesellschaftspolitische Zielsetzung zu rechtfertigen.«
Steuerlich können gleichgeschlechtliche Paare dem rot-grünen Gesetzentwurf zufolge künftig ein Realsplitting vornehmen. Dabei soll die Hälfte der Differenz zwischen den beiden Einkommen, maximal aber 20 450 Euro, als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden können. Das Realsplitting wird von vielen Steuerrechtlern seit langem als bessere Alternative zum Ehegattensplitting bezeichnet. Ferner sollen wie in einer Ehe auch der verdoppelte Freibetrag in der Einkommensteuer gelten. Auch werden die Regeln für Alterversorgungsleistungen denen der Ehe angepasst: »Mit dem Gesetzesentwurf werden die Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft auch in sozialrechtlichen Leistungsgesetzen Ehegatten gleichgestellt«, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes.
Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf auf die bundesstaatlich einheitlichen Bedingungen, zu denen eine Homo-Ehe geschlossen werden kann. So regelt ein Absatz im einzelnen die Bestandteile des Verwaltungsaktes. »Die Begründung der Lebenspartnerschaft soll in würdiger Form erfolgen«, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs.
Das Regelwerk sieht zudem vor, die Lebenspartnerschaft künftig alleine von Standesbeamten schließen zu lassen.

Artikel vom 26.01.2005