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Stadt will Zierbeet auf Privatkosten

Zum Zweck der Dekoration: Bauverwaltung verlangt von Unternehmen zusätzliche Bepflanzung

Von Michael Diekmann
und Bernhard Pierel (Foto)
Bielefeld (WB). Ingrid Langenscheidt hat einen »grünen Daumen«, aber für die grünen Pläne der Bielefelder Bauverwaltung keinerlei Verständnis. Die verlangt aus optischen Gründen die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern an der Grundstücksgrenze Die Unternehmerin ärgert sich: »Auf den Kosten sollen wir allein sitzen bleiben.«

Der Schriftverkehr mit der Bauverwaltung der Stadt Bielefeld wird von Ingrid Langenscheidt und ihrem Sohn Volker bereits seit dem Herbst 2002 gepflegt. Damals hatte die Firma Räder Torwegge ihren Firmensitz im neuen Gewerbegebiet an der Bechterdisser Straße bezogen. Neu, zeitgemäß und funktionell ist der Betrieb für 50 Mitarbeiter. Bei jedem Blick aus ihrem Bürofenster ärgert sich Ingrid Langenscheidt aber über das Thema Sträucher, die sie gemäß der aktuellen Frist bis März 2005 gepflanzt haben soll. Für die Unternehmerin ein Unding.
Hintergrund: Im Zuge der Neuanlage des Gewerbegebietes am Ostring hatte die Stadt, wie sie Torwegge wissen ließ, auch für das Grundstück von 10 000 Quadratmetern Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, auf städtischem Grund zu Lasten der Firma Torwegge. Einen Großteil des Grundstücks ließ Ingrid Langenscheidt zudem mit Bäumen und Sträuchern bepflanzen: »Wegen der Optik und der Natur.«
Das große Ärgernis liegt im Westen des Grundstücks. Ein sieben Meter breiter Grasstreifen, den Nachbar Bernd Speckmann häufig für Torwegge mäht, gehört je zur Hälfte der Stadt und dem Fachhändler für Räder und Rollen. Und der soll jetzt auf seinem drei Meter breiten Grundstücksteil mit Sträuchern und Bäumen einen optischen Abschluss »zum dekorativen Zweck« schaffen. Ingrid Langenscheidt: »Für die Stadt ist klar, dass wir die Pflanzung bezahlen und auch für die Kosten der Unterhaltung und Pflege aufkommen. Das steht sogar in der Verfügung.« Damit würde die Firmenbilanz aber unnötig belastet.
Was die Unternehmerin besonders ärgert: Der Betrieb grenzt ohnehin unmittelbar an bepflanzte Schutzwälle, Landschaftsschutzgebiet und ein Naturdenkmal. Der Passus besagter Anpflanzung aber war ihr im Rahmen der Baugenehmigung »einfach durchgegangen«. Jetzt besteht die Stadt auf Umsetzung des gültigen Bebauungsplans - allerdings nur auf dem privaten Teil des Grünstreifens.

Artikel vom 22.01.2005