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Nur mit Helm
auf das Quad


Berlin (AP). Das Bundesverkehrsministerium will im Sommer eine Helmpflicht für vierrädrige Quads einführen. Vom 1. Februar an ist es mit der Einführung der Führerscheinklasse »S« auch 16-Jährigen möglich, Quads zu fahren. Die Helmpflicht für solche Spaßmobile ist bisher nicht einheitlich geregelt. Ein Helm sei das Minimum an Schutz für jugendliche Fahrer, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Artikel vom 26.01.2005