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Länderinitiative zur DNA-Analyse


München (AP). Bayern, Hessen und Hamburg haben eine Gesetzesinitiative für eine routinemäßige DNA-Identifizierung von Straftätern auf den Weg gebracht. Die CSU- beziehungsweise CDU-geführten Landesregierungen stimmten den wortgleichen Gesetzentwürfen gestern zu.
Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sagte: »Die Polizeibeamten in Deutschland sollen in allen Fällen einen genetischen Fingerabdruck anordnen können, in denen sie das schon heute beim klassischen Fingerabdruck tun. Gespeichert werde nur ein Computerausdruck zur Täter-Identifizierung. Sämtliches DNA-Material werde sofort vernichtet.
Nach dem Gesetzentwurf soll die Polizei den genetischen Fingerabdruck nach denselben Richtlinien wie beim klassischen Fingerabdruck anordnen können. Die Beschränkung auf wenige schwere Straftaten und der Vorbehalt einer richterlichen Genehmigung soll wegfallen. Die erkennungsdienstliche DNA-Analyse soll zur Regel werden, wenn mit Wiederholungstaten zu rechnen sei, nicht aber bei Bagatelldelikten. Technisch werde sichergestellt, dass DNA-Proben nur zur Identifizierung einer Person genutzt werden könnten und nicht zur Ausforschung von Erbgut oder Krankheiten. »Es wird nicht der Code der Erbinformationen gespeichert, sondern nur die persönliche Identifizierung ermöglicht«, sagte Stoiber.

Artikel vom 26.01.2005