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Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht in der Regel die Versorgung im Alter. Aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung kennt der Steuerberater die finanzielle Situation seines Mandanten genau und kann daher eine individuelle Beratung anbieten. Das Berufsrecht erlaubt keine Bezahlung auf Erfolgsbasis. Dadurch wird gewährleistet, dass der Steuerberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringt. Ausschlaggebend sind die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation des Mandanten. Die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen.

Artikel vom 26.02.2005