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Steuerberater üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Sie verzichten auf berufswidrige Werbung und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Steuerberater unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammern. Diese wiederum stehen als neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts auch bei Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Steuerberater als Vermittlungsstelle zur Verfügung, sind dabei auf eine gütliche Einigung bedacht.

Artikel vom 26.02.2005