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Berufsaufsicht und mehr

Von Öffentlichkeitsarbeit bis Interessenvertretung


In Deutschland gibt es 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden.
Mitglied einer Steuerberaterkammer sind alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. In Nordrhein-Westfalen gibt die Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe, letztere mit Sitz in Münster.
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und anderen dem Beruf nahe stehenden Organisationen. Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der Berufsausübungsformen, zu Gebührenrechtsfragen oder zu allgemeinen zivil- oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Kammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen einem Berufsangehörigen und dessen Auftraggeber. Zu den gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die - insbesondere aus Krankheitsgründen - längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders. Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer in Gebührenrechtsstreitigkeiten um Erstellung von Gutachten oder die Benennung von Gebührensachverständigen gebeten. Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und für die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt in ihrem Bezirk. www.stbk-westfalen-lippe.de

Artikel vom 26.02.2005