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Von Michael Schläger

Bielefelder
Optik

Durchsichtigkeit


Günter Garbrecht hat's getan. Auf seiner Homepage im Internet (www.guenter-garbrecht.de) kann jetzt jeder im Original-Steuerbescheid nachlesen, was er als SPD-Landtagsabgeordneter sowie als Ratsmitglied verdient und was am Ende davon übrig bleibt. Garbrecht hat's aber auch einfach: Als Alleinstehender sind in seinem Steuerbescheid auch nur die eigenen Einkünfte aufgelistet. Wäre er verheiratet, würde gemeinsam mit einer ebenfalls verdienenden Ehefrau steuerlich veranlagt, sähe es mit der Transparenz möglicherweise schon anders aus.
Aber das ist wohl auch nicht der Punkt. Natürlich muss es etwa einem Unternehmer, der auch ein politisches Mandat besitzt, schwer fallen, sämtliche Einkünfte offenzulegen. Dann weiß der Branchenkollege schnell, wie es um ihn steht.
Die Bürger erwarten ja vielleicht gar nicht, dass auch das letzte finanzielle Geheimnis gelüftet wird. Sie erwarten nur etwas so Altmodisches wie Anstand. Und dazu gehört, dass sich niemand von einer Firma fürs Nichtstun bezahlen lässt, wie es nun über die Parteigrenzen hinweg bei mehreren Abgeordneten der Fall war. Und die Bürger erwarten Transparenz, wenn es um Vergütungen geht, die mit öffentlichen Ämtern in Zusammenhang stehen.
Ein normales Ratsmitglied in Bielefeld bekommt eine Aufwandsentschädigung von »schlappen« 406 Euro im Monat. Die steht in keinem Verhältnis zum Zeitaufwand, der mit einem Ratsmandat verbunden ist, und reich kann man mit so einem Betrag schon lange nicht werden.
Aber auch in der Kommunalpolitik gibt es nicht das »gläserne Ratsmitglied«. Begehrt unter den Ratspolitikern sind die Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate in städtischen Einrichtungen, Gesellschaften und Beteiligungen wie den Stadtwerken und der Sparkasse. Auch dort werden Vergütungen bezahlt. Günter Garbrecht etwa gibt an, 1700 Euro im Jahr für sein Aufsichtsratsmandat bei der städtischen Wohnungsgesellschaft BGW erhalten zu haben.
Warum eigentlich verständigt sich der Rat nicht darauf, diese Zahlungen in allen Fällen öffentlich zu machen? Sie stehen schließlich in direktem Zusammenhang mit dem Mandat. Gewiss, das Interesse wäre anfangs groß, was der einzelne zusätzlich - aber eben auch für eine zusätzliche Tätigkeit - erhält. Doch dieser kurzfristige Neugier-Effekt würde durch ein Stück dauerhafter Transparenz allemal wettgemacht.

Artikel vom 22.01.2005