21.01.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Klagen gegen Klinik erfolglos


Münster/Rheine (ddp). Das Verwaltungsgericht Münster hat zwei Klagen gegen die Errichtung einer Übergangsklinik für psychisch kranke Straftäter in Rheine abgewiesen. Die 2. Kammer urteilte gestern, dass die Genehmigung der Einrichtung die Kläger nicht in ihren Nachbarrechten verletze, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatten Eigentümer von der Klinik benachbarten Grundstücken.
Die Bezirksregierung Münster hatte im Dezember 2002 eine bis Ende 2009 befristete Nutzungsänderung einer ehemaligen Kaserne in Rheine genehmigt, um dort 90 psychisch kranke Straftäter unterzubringen. Die Klinik ist seit Anfang des Jahres in Betrieb. Sie entlastet nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums insbesondere die Forensik in Lippstadt-Eickelborn. Die Einrichtung soll nur so lange genutzt werden, bis die geplanten sechs neuen forensischen Kliniken in NRW in Betrieb sind.Az.: 2 K 1417/03 und 2 K 5179/03

Artikel vom 21.01.2005