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Die Wehrpflichtigen eines Geburtsjahrganges stehen nicht nur während eines Jahres, sondern grundsätzlich für fünf Jahre - also vom 18. bis zum 23. Lebensjahr - zur Ableistung ihres Wehrdienstes zur Verfügung. Für den Jahrgang 1980 beispielsweise waren von den 440 158 jungen Männern nur 169 220 für die Bundeswehr verfügbar, von denen 137 531 ihren Allgemeinen Wehrdienst leisteten.

Artikel vom 20.01.2005