Düsseldorf (dpa). Die NRW-Polizei und der deutsche Zoll müssen auf ihre neuen Dienstwaffen vorerst verzichten. Nach einer vorläufigen Bewertung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts war die Auftragsvergabe nichtig. Beim Zoll sei die Vergabe zu wenig transparent gewesen. Im Fall der Pistolen für die NRW-Polizei liege eine Patentverletzung vor. Der Ankauf der 50 000 Pistolen vom Typ Walter P 99 droht nun zu platzen.