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Einberufung
ist rechtens

Die gegenwärtige Einberufungspraxis zur Wehrpflicht verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Auswahlverfahren der Bundeswehr verstoße nicht gegen die Wehrgerechtigkeit. Damit war die Klage der Bundesregierung gegen ein viel beachtetes Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom April 2004 erfolgreich. Es war bei den Einberufungsbefehlen von einer Verletzung des Gleichheitsprinzips ausgegangen. Die seit 2003 geltende Einberufspraxis sieht einige Ausnahmen vor: So wurde die Altersgrenze von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht konnte den vorliegenden Fall nicht abschließend klären. Das Kölner Verwaltungsgericht muss erneut über den Einberufungsbescheid des 22 Jahre alten Klägers entscheiden. Seite 4: Hintergrund und Leitartikel

Artikel vom 20.01.2005