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Arentz bleibt straffrei


Das RWE-Gehalt wird für den zurückgetretenen CDA-Vorsitzenden Hermann-Josef Arentz kein juristisches Nachspiel haben. Es werde aller Voraussicht nach keine Ermittlungen geben, sagte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft. Anhaltspunkte für Abgeordnetenbestechung gebe es nicht. Als NRW-Landtagsabgeordneter sei Arentz kein Amtsträger, damit scheide auch Vorteilsnahme aus. Arentz hatte von Energiekonzern RWE 60 000 Euro Jahresgehalt ohne Gegenleistung bezogen.

Artikel vom 20.01.2005