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Behörden-Fehler ungesühnt

Ampel wurde zur Todesfalle - Vier Angeklagte zahlen Geldbuße

Von Hubertus Hartmann
Hövelhof (WB). Anneliese H. wurde an einer falsch geschalteten Ampel in Hövelhof (Kreis Paderborn) von einem Bus überfahren. Die Rentnerin starb im November 2002. Obwohl zwei Firmen und Behörden schlampig gearbeitet haben, bleibt der Tod der 81-Jährigen strafrechtlich ungesühnt.

Das Amtsgericht Paderborn stellte die Verfahren gegen alle vier Angeklagten gegen Zahlung von Geldbußen ein.
Die Kreuzung Allee/Bielefelder Straße in Hövelhof: Ein Linienbus fährt bei »Gelb« gerade noch über die Signalanlage und erfasst in der Fußgängerfurt die Seniorin mit ihrem Fahrrad. Offenbar hatte sie bereits »Grün«.
Das Problem der zu kurzen »Zwischenzeitmatrix« war zum Zeitpunkt des Unfalls bei den Behörden bekannt. Eine Lehrerin hatte mindestens zwei Wochen vorher das Hövelhofer Ordnungsamt auf die Falschschaltung hingewiesen. Ein Gemeinde-Mitarbeiter konnte allerdings nichts feststellen und informierte den Landesbetrieb Straßenbau. Dessen Außendienstler überprüfte die falsche Ampelkreuzung. Die entscheidenden Fehler waren, wie die Paderborner Staatsanwaltschaft ermittelte, indes schon 1992 bei der Planung gemacht worden.
Den Auftrag zur Erstellung des Ampelschaltplans hatte eine Lippstädter Firma erhalten, die ihn an ein Kölner Planungsbüro als Subunternehmer weitergab. Den Ausführungsentwurf übersandte dann das damalige Landesstraßenbauamt Paderborn an das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn. Dieses leitete ihn »mit der Bitte um fachtechnische Prüfung« an das Tiefbauamt weiter. Von dort kam der Plan zwei Wochen später mit dem Vermerk zurück: »Die gewünschte Prüfung kann mangels Personal nicht durchgeführt werden.« Der zuständige Sachbearbeiter ließ den Vorgang mit dem Stempel »Kenntnis genommen« im Aktenschrank verschwinden.
Da auch bei der Straßenbaubehörde die fehlerhafte Schaltung nicht auffiel, ging die »Todesampel« 1993 in Betrieb. Das Landesstraßenbauamt war laut Staatsanwalt Gerwald Hartmann »für die Prüfung nicht zuständig« und habe sich deshalb auch nicht strafbar gemacht. Er klagte den Busfahrer, den Sachbearbeiter des Kreises Paderborn sowie die Verantwortlichen der Firmen aus Lippstadt und Köln wegen fahrlässiger Tötung an.
Da aber das Landgericht Paderborn das Verfahren gegen den Busfahrer bereits gegen Zahlung einer Geldbuße von 2400 Euro eingestellt hatte, mochte Amtsrichter Günter Köhne die drei anderen Angeklagten nicht härter bestrafen und stellte deren Verfahren ebenfalls ein. Der Kreisbeamte muss 1500 Euro Buße zahlen, der Lippstädter Planer 2000 und der Kölner Subunternehmer 3000 Euro.

Artikel vom 21.01.2005