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DNA-Beschluss verweigert

Amtsrichter sahen ihre Zustimmung als überflüssig an

Von Christian Althoff
Düsseldorf (WB). Bis 2004 sind DNA-Tatortspuren in NRW auch ohne richterlichen Beschluss untersucht und gespeichert worden. Einige Richter hätten es als überflüssig abgelehnt, für die Untersuchung genetischer Spuren einen Beschluss zu erlassen, bestätigte gestern Wolfgang Beus, Sprecher des Landeskriminalamtes.

Das LKA untersucht die genetischen Tatortspuren, die von den 50 Polizeibehörden des Landes geliefert werden, und stellt sie in die DNA-Datei des Bundeskriminalamtes (BKA) ein. »Aber nur, wenn die Untersuchung der Spur zuvor von einem Richter angeordnet worden ist«, sagte LKA-Sprecher Beus. In der Vergangenheit sei es allerdings in Einzelfällen vorgekommen, dass ein Richter den Erlass einen Beschlusses mit dem Hinweis abgelehnt habe, dass es ja wohl »keine Frage« sei, dass die Polizei Tatortspuren untersuchen dürfe, und dafür nicht extra ein Richter bemüht werden müsse.
Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt hätten sich deshalb in diesen Fällen darauf verständigt, die Meinungsäußerung des Richters als Zustimmung zu werten und die entsprechende Tatortspur auch ohne formellen richterlichen Beschluss zu untersuchen. »Dieser Zustand ist im Dezember 2003 beendet worden, als der Gesetzgeber in Paragraph 81e der Strafprozessordnung klargestellt hat, dass die Untersuchung genetischer Tatortspuren in jedem Fall ebenso einem Richtervorbehalt unterliegt wie die Entnahme einer Speichelprobe bei einem Tatverdächtigen«, sagte Beus. Seit einem Jahr sei deshalb keine DNA-Spur mehr ohne richterlichen Beschluss beim LKA eingegangen.
Angesichts der früheren Weigerung vereinzelter Amtsrichter, sich mit Tatortspuren zu befassen, forderte Rolf Jaeger, Vize-Landesvorsitzender des »Bundes deutscher Kriminalbeamter« (BdK), gestern erneut einen Verzicht auf den sogenannten Richtervorbehalt: »Polizisten müssen jede Spur, die sie an einem Tatort finden, ohne spezielle Erlaubnis untersuchen dürfen.« Er könne sich keinen Fall vorstellen, in dem ein Richter einen Grund habe, der Polizei die Untersuchung eines Haares oder eines Speichelrestes an einer Zigarettenkippe zu untersagen, sagte der Kriminaldirektor

Artikel vom 19.01.2005